Corona – Neuregelungen ab dem 24.11.2021 & Weihnachtsmarkt
Nach der Ministerpräsidentenkonferenz steht fest, dass es auch in Rheinland-Pfalz zu Änderungen kommen wird.
Diese haben nach bisheriger Kenntnis keine Auswirkungen auf die Öffnung der Geschäfte. Dafür hat sich der HDE intensiv eingesetzt, und verfolgt dieses Ziel auch weiter.
Da die Umsetzung durch die neue, bzw. geänderte Corona-Bekämpfungsverordnung noch aussteht, geben wir hier nur einen Überblick über die anstehenden Änderungen, beruhend auf den Äußerungen der Ministerpräsidentin. Diese Regelungen sollen ab nächsten Mittwoch, den 24.11.2021, gelten.
3G –Regelung am Arbeitsplatz
Zukünftig gilt 3G am Arbeitsplatz (geimpft, genesen oder getestet). Die Einhaltung dieser 3G-Regelung soll vom Arbeitgeber täglich kontrolliert und dokumentiert werden. Die Arbeitgeber sollen weiterhin zudem mindestens zweimal pro Woche eine kostenlose Testmöglichkeit anbieten. Ob dies jedoch zum Nachweis genügt ist im Augenblick noch nicht ganz klar.
Homeoffice
Dort, wo keine betrieblichen Gründe entgegenstehen, soll in Abhängigkeit vom Infektionsgeschehen die Arbeit vom häuslichen Arbeitsplatz (Homeoffice) ermöglicht werden.
3G –Regelung im ÖPNV
Im öffentlichen Personennahverkehr und den Zügen des Regional- und Fernverkehrs wird zusätzlich zur geltenden Maskenpflicht die 3G-Regel eingeführt. Schülerverkehre sind davon ausgenommen. Sofern Fahrgäste nicht geimpft oder genesen sind, müssen sie bei der Nutzung eines Verkehrsmittels einen Nachweis über einen negativen Corona-Schnelltest mit sich führen. Bei Fahrtantritt darf die Testabnahme nicht länger als 24 Stunden zurückliegen. Der Testnachweis ist auf Verlangen vorzuzeigen.
2G-Regelung für Veranstaltungen, Gastronomie, Hotels und körpernahe Dienstleistungen
In Rheinland-Pfalz wird ab einem Schwellenwert der Hospitalisierungsrate über 3 der Zugang zu Freizeitveranstaltungen und -einrichtungen, Kulturveranstaltungen und -einrichtungen, Sportveranstaltungen und –ausübungen, gastronomischen Einrichtungen und übrigen Veranstaltungen – in Innenräumen – sowie grundsätzlich zu körpernahen Dienstleistungen und Beherbergungen auf Geimpfte und Genesene (flächendeckende 2G-Regelung) beschränkt. Es erfolgt eine regionale Betrachtung. Wenn der Schwellenwert an fünf Tagen in Folge unterschritten wird, kann von diesen Regelungen wieder abgesehen werden. Die Einhaltung der Zugangsregelungen soll konsequent und noch intensiver als bisher kontrolliert werden.
Wenn der Schwellenwert der Hospitalisierungsrate 6 überschreitet, wird in Rheinland-Pfalz in weiten Bereichen auch bei geimpften und genesenen Personen ein negatives Testergebnis notwendig werden (2G-Plus).
Länderöffnungsklausel ab Hospitalisierungsrate über 9
Bei einer Hospitalisierungsrate von 9 können in Rheinland-Pfalz, mit der Zustimmung des Parlamentes bei besonders hohem Infektionsgeschehen, mit besonders hoher Belastung des öffentlichen Gesundheitssystems, weitergehende landesrechtliche Schutzmaßnahmen getroffen werden.
Und wie steht es um unseren Weihnachtsmarkt?
Weihnachtsstadt Mainz: ab 25. November 2021
Der Mainzer Weihnachtsmarkt: bis 23. Dezember 2021
„WinterZeit“-Märkte bis 30. Dezember 2021
*** 2-G-Regelung und Maskenpflicht in Anstehsituationen ***
Aktuell: Der Mainzer Weihnachtsmarkt und die „WinterZeit“-Märkte finden mit 2-G-Regelung statt!
Hier lesen Sie mehr dazu:
https://www.mainz.de/freizeit-und-sport/feste-und-veranstaltungen/weihnachtsmarkt.php#c46
Kostenloses Testen bis zum 20. März 2022