Verkaufsverbot von Plastiktüten ab 01.01.2022

Verkaufsverbot von Plastiktüten ab dem 01.01.2022

Ab Januar 2022 dürfen Geschäfte keine Einkaufstüten aus Plastik mehr anbieten. Das Verbot gilt für leichte Kunststofftragetaschen mit einer Wandstärke zwischen 15 und 50 Mikrometern – das entspricht den Kunststofftüten, die an der Ladenkasse verkauft wurden. Ausgenommen vom Verbot sind besonders stabile Mehrweg-Tüten wie beispielsweise Gefriertüten, sowie dünne Plastikbeutel aus der Obst- und Gemüseabteilung.

Laut Verpackungsgesetz ist das „Inverkehrbringen“ verboten, also auch das Verschenken der Plastiktüten. Bei Zuwiderhandlung ist mit einem Ordnungswidrigkeitenverfahren und einem empfindlichen Bußgeld (100.000 EUR) zu rechnen.